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Kommunale Wärmeplanung

05 Oktober, 2023

Die Kommunale Wärmeplanung dient als Grundlage für das Erreichen des Ziels „Klimaneutrale Wärmeversorgung“ auf Bundesebene.

Kommunen bis 100.000 Einwohner werden gesetzlich verpflichtet, bis 2028 eine solche Planung vorzulegen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bereits bis 2026 eine Wärmeplanung vorlegen.

Die Wärmeplanung dient dann als Entscheidungsgrundlage für energetische Maßnahmen zur Wärmeversorgung im Gebäudesektor.

Wir erarbeiten und begleiten als fachkundiger Dienstleister die komplette Bandbreite der Kommunalen Wärmeplanung und unterstützen bei den Vor- und nachgelagerten Prozessen:

  • Bestandsaufnahme
  • Potenzialanalysen
  • Szenarienentwicklung
  • Maßnahmenfahrpläne
  • Verstetigungsstrategien
  • Controlling & Benchmarkingkonzepte
  • Kommunikationsstrategien
  • Fördermittelbeantragung

Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung wird gefördert: Antragsberechtigt sind Kommunen, Gemeinden, Verbandsgemeinden über den Projektträger ZUG. Bis zum 31.12.2023 gelten erhöhte Förderquoten von 90 % (Ab 2024: 60 %)

Finanzschwache Kommunen werden bis zu 100 % gefördert (Ab 2024: 80 %).

Bahnhofstraße 27,
54320 Waldrach

T: +49 (0)6500 – 917 999 0
E: info@pbne.de

Egal ob Beratung, Konzeptentwicklung oder gutachterliche Tätigkeiten – freuen Sie sich über pragmatische und individuelle Lösungsansätze mit Substanz, die auf Ihre jeweiligen Anforderungen abgestimmt sind.

Gemeinsam realisieren wir
Ihr Projekt

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und beraten Sie umfassend und individuell.