Skip to main content

Fachkundige Expertisen für Ihre Biogas- und KWK-Anlage

Vom EEG-Umweltgutachten für Ihre Biogas- oder KWK-Anlage über Sicherheitstechnische Überprüfungen gemäß §29a BImSchG bis hin zur anlassbedingten technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Bewertung ¬– Die Gutachtenerstellung durch uns bietet Ihnen eine fundierte Expertise, um die relevanten Anforderungen zu erfüllen.

Vom EEG-Umweltgutachten für Ihre Biogas- oder KWK-Anlage über Sicherheitstechnische Überprüfungen gemäß §29a BImSchG bis hin zur anlassbedingten technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Bewertung ¬– Die Gutachtenerstellung durch uns bietet Ihnen eine fundierte Expertise, um die relevanten Anforderungen zu erfüllen.

Profitieren Sie von unserer Expertise

Lassen Sie sich von unserem Fachwissen und unserer Erfahrung überzeugen und vertrauen Sie auf unsere Expertise bei der Gutachtenerstellung.

Projektbüro für neue Energien
in Waldrach

unabhängig, verlässlich, kompetent –
Ihre Experten für Nachhaltigkeit und Erneuerbare Energien

Umweltgutachten

Betreiber von Biogas- und KWK-Anlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestätigen mit einem Umweltgutachten die Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt ihrer Vergütung.

Bereits seit 2009 ist Dr. Markus Neisius durch die DAU (Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter) als Umweltgutachter für die folgenden Bereiche zugelassen:

  • 11.6: Elektrizitätserzeugung aus Erneuerbaren Energien (z.B. Wind, Biomasse, Solar und Geothermie) mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
  • 11.7: Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
  • 11.8: Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
  • 30.6: Wärmeversorgung

Wir bieten u.a. folgende Dienstleistungen an:

  • Biogasanlagen: NawaRo-Bonus, KWK-Bonus, Güllebonus, Flexibilitätsprämie & Direktvermarktung, Einsatzstoffvergütungsklassen (EEG 2009 & EEG 2012)
  • KWK-Anlagen: NawaRo-Bonus, KWK-Bonus (EEG 2009 und EEG 2012):
  • Flexgutachten: Gutachten zur Direktvermarktung und Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie
  • Korrektur- & Nachtragsgutachten: Überprüfung Ihrer Umweltgutachten hinsichtlich und Erstellung von Nachtragsgutachten bei fehlender oder unvollständiger Inanspruchnahme von Vergütungsbestandteilen – bis zu drei Jahre nachträglich
Benötigte Unterlagen – Umweltgutachten
  • Einsatzstofftagebuch mit den täglichen Fütterungsmengen aller Substrate und dem täglichen Wirtschaftsdünger-Anteil an der Gesamtfütterung
  • Genehmigungsbescheid der Anlage (Baugenehmigung, BImSchG-Genehmigung)
  • Datenblätter der Anlagenkomponenten
  • Mitteilung über technische Änderungen seit letzter Begutachtung (z.B. Austausch von Anlagenkomponenten, Erweiterung der Bestandsanlage) & ggf. zugehörige Änderungsgenehmigung / Änderungsanzeige ggü der Genehmigungsbehörde
  • Herkunftsnachweise zu eingesetzten Substraten
    • Tierbestandslisten
    • Lieferscheine
    • Wiegeprotokolle
  • Strommengen & Netzbetreiber-(Jahres)abrechnung über die eingespeisten Strommengen
  • Wiegescheine / Probeverwiegungen/ Wiegeprotokolle
  • Eingespeiste Wärmemengen (Zählerstände)
  • Abgegebene Wärmemengen (Zählerstände)
  • Trocknertagebuch mit den getrockneten Jahresmengen
  • Trocknungsgüter

und

  • Eingangsgewicht
  • Ausgangsgewicht

oder

  • Eingangsfeuchte
  • Ausgangsfeuchte
Ablauf
  • Wir stimmen den jährlichen Vor-Ort-Termin ab Oktober zur Begehung der Anlage mit Ihnen ab.
  • Sie stellen uns ab Januar die benötigten Daten und Unterlagen zur Verfügung
  • Wir erstellen Ihr Umweltgutachten bis spätestens 28.02. des Folgejahres – zur rechtzeitigen Weitergabe an Ihren Netzbetreiber.
  • Sie reichen das Gutachten bei Ihrem Netzbetreiber ein und bestätigen damit Ihren Vergütungsanspruch gemäß EEG.

Beratungstermin

Wir freuen uns, Ihnen einen Beratungstermin anzubieten, bei dem wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungsvorschläge präsentieren werden.

Sicherheits­technische Überprüfungen

Fristen für die sicherheitstechnische Überprüfung

Die sicherheitstechnische Überprüfung von Biogasanlagen ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gesetzlich geregelt. In der Regel sind folgende Fristen zu beachten:

  • Erstprüfung: Biogasanlagen, die nach Inkrafttreten des §29a BImSchG neu errichtet oder wesentlich verändert werden, müssen unmittelbar vor der Inbetriebnahme geprüft werden.
  • Wiederkehrende Prüfungen: Je nach Anlagengröße und -art sind wiederkehrende Prüfungen alle 3 bis 7 Jahre vorgeschrieben. Die zuständige Behörde legt die konkrete Frequenz fest.

Inhalte der sicherheitstechnischen Überprüfung

Im Rahmen einer Sicherheitstechnischen Überprüfung nach §29a BImSchG werden mögliche Gefahren und Risiken identifiziert, um die Sicherheit von Mensch, Umwelt und Sachwerten zu gewährleisten. Die Inhalte und Bewertungskriterien der Überprüfung umfassen zusammenfassend:

  • Vor-Ort-Begehung
  • Bestandsaufnahme der Anlage
  • Risikoanalyse
  • Sicherheitskonzept
  • Prüfung der Betriebsanweisungen
  • Überprüfung der technischen Schutzeinrichtungen
  • Schutzmaßnahmen und Schutzabstände
  • Bewertung von Personalschulung und -qualifikation.
  • Bewertung von Umweltauswirkungen und Maßnahmen/Notfallplänen
  • Berichterstellung / Dokumentation

Beratungstermin

Wir freuen uns, Ihnen einen Beratungstermin anzubieten, bei dem wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungsvorschläge präsentieren werden.

Wertgutachten

Ein Wertgutachten für Biogasanlagen ist ein unverzichtbares Instrument, um den Marktwert und die Werthaltigkeit von Anlagen zu ermitteln. Dies bietet Investoren, Betreibern und Kreditgebern die notwendige Sicherheit und Transparenz bei Investitionsentscheidungen und finanziellen Angelegenheiten. Die Anwendung von anerkannten Bewertungsmethoden wie dem Ertragswertverfahren, dem Vergleichswertverfahren oder dem Sachwertverfahren sorgt für transparente Erkenntnisse.

Warum ist ein Wertgutachten wichtig?

Transparenz bei Investitionsentscheidungen: Ein Wertgutachten bietet fundierte Daten, um kluge Investitionsentscheidungen zu treffen. Es hilft Betreibern, Käufern und Finanzinstituten, das finanzielle Risiko zu minimieren.

Versicherungs- und Finanzierungsanforderungen: Viele Versicherungsunternehmen und Kreditgeber verlangen Wertgutachten, um die Versicherungsprämien und Darlehenskonditionen festzulegen.

Steuerliche Bewertung: ein Wertgutachten entfaltet auch für steuerliche Belange Relevanz und kann der Ermittlung von Abschreibungen und als Grundlage zur Besteuerung von Gewinnen und Verlusten dienen.

Beratungstermin

Wir freuen uns, Ihnen einen Beratungstermin anzubieten, bei dem wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungsvorschläge präsentieren werden.

Schadens­gutachten

Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und anderen Teilen Deutschlands führte zu verheerenden Schäden an Infrastruktur, Eigentum und Umwelt. In dieser schwierigen Zeit sind Schadensgutachten unverzichtbar, um den Umfang der Schäden zu ermitteln und den Wiederaufbau voranzutreiben.

Sind Ihnen Hochwasserschäden an Ihrem Wohngebäude oder Ihrer Eigentumswohnung entstanden? Gerne nehmen wir den Schaden im Rahmen eines Vor-Ort-Termins auf und Bewerten und dokumentieren diesen im Rahmen der Zusammenfassenden Schadensbeurteilung gemäß Vorgabe der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die für die Auszahlung der Finanzhilfen verantwortlich ist.

Ein Schadensgutachten zu Ihrem Objekt nach diesen ISB-Vorgaben liefert Ihnen eine klare Bewertung des Schadensbildes und liefert die Grundlage, um die Förderung für Flutopfer zu beantragen.

  • 80 % der hochwasserbedingten Schäden an Ihrem Gebäude werden erstattet
  • Schadensgutachten erforderlich
  • Antragstellung im ISB-Portal

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Belangen rund um das Antragsverfahren und die Gutachtenerstellung. Bei Fragen und Unklarheiten zu Schadensgutachten und ISB-Anträgen können Sie uns dienstags von 14-17 Uhr am Infopoint Trier-Ehrang (Oberstraße) aufsuchen – oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Beratungstermin

Wir freuen uns, Ihnen einen Beratungstermin anzubieten, bei dem wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungsvorschläge präsentieren werden.

für unsere Kunden

Ihre Vorteile

Was zeichnet uns aus?

Bei uns steht der Kunde im Mittelpunkt, und wir sind stolz darauf, Ihnen zahlreiche Vorteile bieten zu können. Unsere maßgeschneiderten Lösungen, effektive Zusammenarbeit, aktuelle Marktkenntnisse und schnelle Reaktionsfähigkeit ermöglichen es Ihnen, Ihre Ziele effizient zu erreichen. Erfahren Sie, wie wir Ihre Anforderungen in den Fokus stellen und Ihnen den Service bieten, den Sie verdienen.“

Effektive Zusammenarbeit

eine offene und proaktive Kommunikation mit unseren Projektpartnern auch „auf dem kleinen
Dienstweg

Maßgeschneiderte Lösungen

pragmatische und individuelle Lösungsansätze mit Substanz, die auf Ihre jeweiligen Anforderungen
abgestimmt sind

Immer am Puls der Zeit

Aktualität durch kontinuierliches Beobachten und Einbeziehen aktueller Entwicklungen im Energiesektor

Schnelle Reaktionsfähigkeit

Flexibilität bei kurzfristigen Änderungen, neuen Gegebenheiten und Terminvereinbarungen vor Ort“

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen?
Wir haben die Antworten.

Ist für die Gutachtenerstellung ein Vor-Ort-Termin erforderlich?

Ein jährlicher Vor-Ort-Termin an der Anlage ist obligatorisch. Der Vor-Ort-Termin muss zwischen Oktober und Februar erfolgen. Sie sind bereits Kunde? Wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen und stimmen den Termin mit Ihnen ab. Sie sind Neukunde? Melden Sie sich gerne direkt per Telefon oder E-Mail bei uns, und wir stimmen das weitere Vorgehen ab!

Welche Fristen sind zu beachten?

Ihr Umweltgutachten muss bis spätestens Ende Februar bei Ihrem Netzbetreiber vorliegen. Beispiel: das Umweltgutachten 2023 muss bis 29. Februar 2024 beim Netzbetreiber eingereicht sein. In der Regel kann dies mittlerweile elektronisch erfolgen.

Bis wann muss ich meine Unterlagen bereitstellen?
Dokumentenprüfung und Gutachtenerstellung erfolgen zwischen Januar und Februar. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir um eine Übersendung bis Mitte Februar.
In welchem Format sollen die Unterlagen bereitgestellt werden?

Rechnungen, Lieferscheine, Genehmigungsbescheide, Datenblätter etc. im PDF-Format.

Einsatzstofftagebücher, Trocknertagebücher, Wärmebilanzen, Zählerstände etc. im Excel-Format. Dokumente/Kopien in Papierform nehmen wir nur in Ausnahmefällen entgegen. In diesem Fall berechnen wir eine Gebühr für die Digitalisierung bzw. Übertragung in eine Datentabelle.

Gibt es Vorlagen für die Anlagendokumentation?

Bei Bedarf können wir Vorlagen für Einsatzstofftagebuch, Trocknertagebuch und Wärmebilanzen bereitstellen.

Wohin sende ich meine Unterlagen?
Sie können uns Ihre Unterlagen vorzugsweise per E-Mail oder über einen Cloud-Dienst (z.B. WeTransfer) zur Verfügung stellen. Sollten Ihnen noch einzelne Unterlagen fehlen (z.B. die Jahresendabrechnung des Netzbetreibers), können Sie diese nachreichen. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie auf der “Über uns“-Sektion unserer Webseite. Per Fax nehmen wir keine Unterlagen mehr entgegen.
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?
Die Bearbeitungsdauer hängt von Prüfumfang, Dokumentenbereitstellung und Qualität der übersendeten Unterlagen ab. Gutachten werden in der Reihenfolge des Eingangs der Unterlagen bearbeitet. Eine rechtzeitige Zuarbeit ist daher vorauszusetzen. Bisher haben wir ALLE Gutachten fristgerecht fertigstellen und übersenden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir ab 2 Wochen vor Bearbeitungsdeadline einen Zuschlag berechnen müssen.

Gemeinsam realisieren wir
Ihr Projekt

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und beraten Sie umfassend und individuell.